Technik Startsprung … Kopf Sprung, Köpfer, Spicker, Köpper, Köpfler, etc.

 

Wettkampf Regeln

1) Der Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen erfolgt durch Sprung, beim Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel erfolgt der Start im Wasser.

2) Zu Beginn eines Wettkampfes fordert der Schiedsrichter die Schwimmer durch mehrere kurze Pfiffe auf, sich auf den Start vorzubereiten.

3) Nach dem langen Pfiff des Schiedsrichters begeben sich die Schwimmer
a) zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen, unverzüglich auf den Start-block und verbleiben hier.
b) zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel unverzüglich ins Wasser. Nach einem zwei-ten langen Pfiff nehmen die Schwimmer unverzüglich die Startposition ein. Sie müssen sich mit dem Gesicht zur Startwand mit beiden Händen an den Startgriffen (so weit möglich) auf-stellen. Es ist nicht erlaubt, in oder auf der Überlaufrinne zu stehen oder die Zehen über den Rand der Überlaufrinne zu beugen.

4) Sobald die Schwimmer und Kampfrichter auf den Start vorbereitet sind, übergibt der Schieds-richter dem Starter mit dem Zeichen des ausgestreckten Armes die weitere Startabfolge. Der Arm des Schiedsrichters muss in der ausgestreckten Position verharren, bis der Start vollzogen ist. Mit der Herunternahme des Armes während des Startvorganges zeigt der Schiedsrichter dem Starter den Abbruch des Startvorganges an.

5) Auf das Kommando des Starters „AUF DIE PLÄTZE“ nehmen die Schwimmer sofort ihre Start-haltung ein:
a) beim Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen, mit mindestens ei-nem Fuß an der Vorderkante des Startblocks.
b) beim Start zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel im Wasser.
Wenn alle Schwimmer die Starthaltung eingenommen haben und sich ruhig verhalten, gibt der Starter das Startsignal.

6) Der Veranstalter einer Wettkampfveranstaltung muss mit der Ausschreibung festlegen, ob die Wettkämpfe nach der Ein-Start-Regel oder der Zwei-Start-Regel ausgetragen werden.

7) Der Schiedsrichter und der Starter sind berechtigt zu entscheiden, ob der Start einwandfrei ist. Erkennen sie auf Fehlstart,
-wird bei der Ein-Start-Regel jeder Schwimmer, der vor dem Startsignal startet, nach Beendi-gung des Wettkampfes disqualifiziert,
-müssen sie bei der Zwei-Start-Regel bei dem ersten Fehlstart die Schwimmer zurückrufen.

8) Das Signal nach einem Fehlstart muss identisch mit dem Startsignal (Schuss, Hupe, Pfiff) sein; es muss mehrfach wiederholt werden. Wenn der Schiedsrichter entscheidet, dass es sich um einen Fehlstart handelt, muss er pfeifen, und der Starter muss mehrfach das Startsignal wiederholen. In jedem Fall muss die Fehlstartleine fallen gelassen werden.

9) Der Starter oder der Schiedsrichter muss nach einem Fehlstart die Schwimmer ermahnen, nicht vor dem Startsignal zu starten. Beim zweiten Start ist jeder Schwimmer zu disqualifizieren, der vor dem Startsignal startet. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Wettkampf fortzusetzen. Der betroffene Schwimmer ist nach Beendigung des Wettkampfes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Schwimmer sind über die zu erwartende Bestrafung zu belehren, dann erfolgt der nächste Start.

10) Der Starter muss dem Schiedsrichter die Schwimmer melden, die den Start verzögern, einer Anweisung absichtlich nicht folgen oder sich sonst beim Start nicht korrekt verhalten. Diese Schwimmer können durch den Schiedsrichter disqualifiziert werden.

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