die Berufe

 

Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe
Die Ausbildung zum Fachangestellten oder Meister für Bäderbetriebe gibt es in dieser Art nur in Deutschland. Geprüfte Meister für Bäderbetriebe werden von Fachangestellten für Bäderbetriebe unterstützt. Ein Meister darf ausbilden. Die Berechtigung wird bei der Weiterbildung zum Meister erworben (Alternativ zum Meisterbrief kann hier jedoch auch der Ausbilder-Eignungsschein erworben werden). Für Schwimmabzeichen besitzen sie eine Prüfberechtigung. Rettungsschwimmer unterstützen den Schwimmmeister bei seiner bekanntesten Aufgabe, der Beobachtung des Badegeschehens und die Hilfeleistung nach Badeunfällen. Schwimmmeister sind im Bundesverband Deutscher Schwimmmeister organisiert.

RettungsschwimmerOffiziell sind Rettungsschwimmer (umgangssprachlich auch Bademeister, Badmeister in Schweiz) ausgebildete Personen, denen die fachlichen Kenntnisse für das Erkennen, Begreifen und Handeln bei Unfällen am und im Wasser vermittelt, geprüft und durch eine Urkunde bescheinigt wurden. Allerdings beginnt der Begriff Rettungsschwimmen bereits bei der Handlung, jemandem im Wasser zu helfen.
Die Vermittlung und Prüfung der Kenntnisse im Rettungsschwimmen wird durch die Stufen Bronze, Silber und Gold bescheinigt. Die Aufsicht von Jugendgruppen im Schwimmbad kann bereits mit dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Bronze erfolgen. Bei der Aufsicht im Freiwasser, als ehrenamtlicher Rettungsschwimmer oder um als bezahlte Badeaufsicht arbeiten zu können, muss die Prüfung für das DRSA-Silber abgelegt werden. Die Prüfungsordnung verlangt außerdem einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs nach § 19 FeV. Das DRSA-Gold ist eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Rettungsschwimmabzeichen werden durch die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und den Wasserrettungsdienst des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) abgenommen.

Die meisten Rettungsschwimmer in Deutschland bewachen die Seen, Flüsse und Küsten an Nord- und Ostsee ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Der Beruf als Rettungsschwimmer kann als Saisonkraft oder in Hallenbädern ausgeführt werden.

Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe
Die Ausbildung zum Fachangestellten oder Meister für Bäderbetriebe gibt es in dieser Art nur in Deutschland. Hauptaufgabe ist die Beaufsichtigung und Kontrolle des Badebetriebes. Sie betreuen Badegäste, Technische Anlagen und erteilen Kurse und Schwimmunterricht. Desweiteren ist Animation ein immer wichtiger werdende Teil des Berufsbildes. Sie überwachen und kalibrieren die technische Betriebsfunktionen und die Wasserqualität und führen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch. Darüber hinaus pflegen und warten sie Einrichtungen und Gebäude der jeweiligen Badeanlage. Auch wenn nicht Teil der Ausbildung ist die Pflege von Freiflächen und Grünanlagen meist selbstverständlich. Sie sind verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Badebetriebs und haben dafür zu sorgen, dass die Haus- und Badeordnung eingehalten wird. Sie üben das Hausrecht aus und können Hausverbote erteilen. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Erledigung von Verwaltungsarbeiten und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Organisation.

Ihr Arbeitsplatz ist in den verschiedensten Arten von Badeeinrichtungen. So ist der Einsatz in Frei-, Hallen-, Freizeit-, See- und Strandbädern, in Kurbädern oder medizinischen Badeeinrichtungen von Krankenhäusern und Rehabilitationsstätten typisch.

Für Schwimmabzeichen besitzen sie eine Prüfberechtigung.

Medezinischer BademeisterIn Deutschland ist Masseur und medizinischer Bademeister (weibliche Form: Masseurin und medizinische Bademeisterin) die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf sind in Deutschland seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt.

 

Berufsausbildung

 

Ausbildung (Ausbildungsberuf seit 1997)
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es werden die Inhalte Bäderbetrieb, Bädertechnik, Wasseraufbereitung, Animation, Marketing, Rechts- und Verwaltungskunde, Sporttheorie, Bäderorganisation, Schwimmen und Retten in der Praxis, sowie die normalüblichen Fächer der Berufsschule gelehrt. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung trägt man die Berufsbezeichnung „Fachangestellter für Bäderbetriebe“.

Die Ausbildung ist je nach Bundesland verschieden, in Bayern ist zum Beispiel die Verwaltungsschule zuständig, ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo die Verwaltungsakademie die zuständige Stelle ist, in Hessen ist dieses die gewerblich-technische Berufsschule. Der Beruf wird zurzeit immer weiter bundeseinheitlich angeglichen, damit es nicht mehr so große Unterschiede zwischen den Ausbildungsständen der einzelnen Bundesländer gibt. Die Vorreiter in Sachen Angleichung der Ausbildung sind die Bezirksregierungen von Düsseldorf und Köln.

Nach mindestens zweijähriger Berufserfahrung als Fachangestellter für Bäderbetriebe hat man die Möglichkeit, sich zum Meister für Bäderbetriebe (früher: Schwimmmeister) weiterzubilden. Neben dem Ausbilder-Eignungsschein und dem Sauna-Meister werden eine Vielzahl an Quallifikationsmöglichkeiten im Sportbereich angeboten.

Berufsbildende Fächer

Bäderbetrieb

Das Fach Bäderbetrieb beinhaltet die Bereiche Kommunikation, Lerntechnik, Öffentlichkeitsarbeit, Rechtskunde, Rechtsformen von Bädern, Verwaltungswesen, Personalplanung und Betriebsorganisation.
Bädertechnik

Bädertechnik
Das Fach Bädertechnik beinhaltet die Bereiche Technischer Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Chemie, Schwimmbeckenwasseraufbereitung, Regelungstechnik, Verfahrenstechniken und chemische Prozesse bei der Schwimmbeckenaufbereitung, Bäderbau, Mathematik, Reinigung, Hygiene, Unterhalt, Physik, Heizung- und Lüftungsanlagen sowie Sanitäranlagen.
Retten, Erstversorgung und Schwimmen

Retten, Erstversorgen, Schwimmen
Das Fach Retten, Erstversorgung und Schwimmen beinhaltet die Bereiche Schwimmunterricht, Trainingslehre, Springen, Tauchen, Wettkampflehre, Rettungslehre, Wasserrettung, Gesundheitslehre und Biologie, Erste Hilfe, Herz-Lungen-Wiederbelebung, praxisnahe Rettungsübungen, Abschleppen, Kleiderschwimmen, Streckentauchen sowie Sport- und Spielarrangement.

Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur Ausbildung
Regelungen auf Bundesebene

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe (BäderFAngAusbV)

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG)

Regelungen auf Landesebene

Anrechnung schulischer Berufsgrundbildungsjahre auf die Ausbildungszeit

Die zuständigen Länderministerien können rechtliche Regelungen zur Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres bzw. einer Berufsfachschulausbildung auf die Ausbildungszeit erlassen. Diese sind im Folgenden aufgeführt.

Dies gilt nur für das Bundesland Hessen

Verordnung über die Anrechnung des Besuchs einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen (Anrechnungsverordnung – BFSAV)

Dies gilt nur für das Bundesland Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß BBiG und HwO und die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen

Dies gilt nur für das Bundesland Sachsen

Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen – SächsBBiGAVO

Dies gilt nur für das Bundesland Sachsen-Anhalt:
Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungszeit

Übergreifende Rechtsvorschriften (Ausbildung/Tätigkeit)

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG)
Internet

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

Gemeinsame Erklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich

Gemeinsame Erklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich

Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG)

 

das Berufsbild im Ausland

  Österreich

In Österreich heißt der Berufsbezeichnung (Fachausbildung) Bademeister(in). Zulassungsvoraussetzung hierfür ist eine einschlägige Berufsausbildung (Sanitär, Schlosser etc.), ergänzt mit speziellen Fortbildungskursen.
Schweiz
In der Schweiz werden Mitarbeitende in Schwimmbäder im Volksmund „Bademeister“ genannt. Die Ausbildung wird über die Interessengemeinschaft für die Berufsausbildung für Badfachleute der Schweiz (igba) organisiert und durchgeführt. Neben der klassischen Bergung und Rettung gibt es mit Hygiene und Badewasseraufbereitung weitere Schwerpunkte in der Ausbildung. Die oberste Stufe der Ausbildungsmatrix heisst Fachmann/Fachfrau für Badeanlagen. Sie wird mit einer eidgenössischen Berufsprüfung abgeschlossen. Erfolgreiche Absolvent/innen erhalten den geschützten Titel Fachmann/Fachfrau für Badeanlagen mit eidgenössischem Fachausweis des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT).
Europa
In den restlichen europäischen Ländern werden nur Rettungsschwimmer eingesetzt, die für die Badeaufsicht an den Becken sowie für Animation und Reinigung zuständig sind.

Quelle: Wikipedia, Berufenet und andere
 

Interessante Internetseiten

° Interaktive Berufsdarstellung
° Berufe-Net
° Film zur Ausbildung
 

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